Aus diesem Grund habe ich mich an den RA gewandt, um zu prüfen, ob der Kindsvater u.U. verpflichtet werden kann, einen Nebenjob aufzunehmen bzw. ob auch ein evtl. vorhandenes Vermögen (Immobilien, PKW, Bausparverträge etc.) für die Zahlungen des Mindestunterhalts verwertet werden kann. - Der Kindsvater ist vollschichtig berufstätig. - Im Haushalt des KV lebt sein 16-jähriges Kind aus der geschiedenen Ehe, für den KV Unterhaltsvorschuss erhält. - Die Ex-Frau von KV teilt sich das Sorgerecht mit dem Kindsvater, das gemeinsame Kind verbringt bei ihr jedes 2. Wochenende des Monats, während meine beiden Kinder bei dem KV zum Umgang sind. ... Darüber hinaus verbringt das Kind des KV jedes 2.