Meine Frau führt ganz klassisch mit ihrem neuen Partner Haus und Familie weiter, und hat die Unterhaltskammer für eine Beistandschaft herangezogen, die den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnet, welche ein OLG in Düsseldorf geschaffen hat, um faktisch gottähnlich und willkürlich ohne jegliche Gesetzesgrundlage über das Schicksal aller Väter zu bestimmen, die von der Kindesmutter entsprechend des Anreizes, den eine solche Regelung neben dem Einkommen der Mutter und des Einkommens ihres neuen Lebenspartners für die Mütter aufgrund des zu erwartenden Unterhalts für ihre Reisekasse bietet, zugunsten eines Ersatzvaters von den Kindern (und meist auch vom selbst erarbeiteten Familienheim) getrennt werden. ... Gesetz dem Fall, ich könnte entsprechend Stufe 3 mein Nettogehalt unter EUR 2.700,- halten (entspr. 32.400,- p.a.), würde dann der geldwerte Vorteil der freien Dienstunterkunft zusätzlich angerechnet, obwohl ich keinen Vorteil daraus habe, sondern die Schlafgelegenheit für die Ausübung meiner Tätigkeit zwingend benötige und dafür zusätzliche Steuern zu zahlen habe?