Bauzeitgarantie - Auflassungsvormerkung
vom 11.2.2016
35 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Hier die Frage: Ist diese Begründung des Bauträgers (mit der verspäteten Auflassungsvormerkung) so von uns zu akzeptieren, oder stellt die vom Amt verzögerte Auflassungsvormerkung gar keine „öffentlich-rechtliche Genehmigung" dar, und wäre somit auch kein akzeptabler Grund für den Aufschub der Bauzeitgarantie?