Stimmrecht bei Eigentümerversammlungen wenn Eigentümer noch nicht eingetragen sind.
vom 23.4.2011
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Auf dem hinteren Grundstück werden noch Garagen gebaut und auf den Garagen eine zusätzliche Wohneinheit. 6 Wohnungen sind bereits verkauft und bezogen. ... Nun verlangen die Eigentümer den Rückbau dieser Treppe und somit die "Erfüllung" der Teilungserklärung. ... Da ich jedoch noch Eigentümer im Grundbuch bin möchte ich wissen, ob die Eigentümer überhaupt ein Stimmrecht ausüben können.