Abschichtung mit Immobilien
vom 6.10.2016
68 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Schröder / Saarbrücken
Da 2 Immobilien im Spiel sind, wollen wir aus Kostengründen das Abschichtungsverfahren wählen, sofern möglich: Das Erbe besteht aus: -einer Eigentumswohnung a) mit zugehörigen Krediten x) -einer Eigentumswohnung b) mit zugehörigen Krediten y) -Einem Konto mit Summe z) Wir haben bereits alle Werte einvernehmlich geschätzt und sind uns einig über die Aufteilung der Werte sowie der damit verbundenen Kompensationszahlungen geworden. Laut des BGH Urteils v. 21.01.1998, Az.: IV ZR 346/96 ist die Abschichtung ohne notarielle Beurkundung nur möglich, solange keine Immobilien im Spiel sind. Aber ist es nicht möglich, nur eine Immobilie per notariell beurkundeten Vertrag an einen Erben zu übertragen, z.B. die Immobilie a) an mich?