Dieser Träger hat seinerseits das Haus vor ca. 17 Jahren vom Besitzer(=Vermieter) gemietet (vor uns waren bereits 9 Jahre lang zwei andere Jugendhilfemaßnahmen im Haus beheimatet). Der Besitzer hat vor 4 Jahren an seine Tochter vererbt; diese hat für Frühling dieses Jahr Eigenbedarf angekündigt und den Mietvertrag des Trägers zum 30.06.2012 gekündigt. ... Folgende Probleme ergeben sich: -am Haus sind im Laufe der Jahre vielfache Beschädigungen angefallen sind (verzogene Fensterrahmen, defekte Türblätter und Rahmen, Bodenbelag in der Werkstatt löchrig bzw. wellig durch Nässe, usw.) diese jedoch nicht ausschließlich durch uns, sondern auch durch die vorhergegangenen Jugendhilfemaßnahmen verursacht worden -zudem denkt die neue Besitzerin, dass das Haus auf Kosten des Jugendhilfeträgers renoviert und hergerichtet werden muss/soll; (da sie selber einziehen will, würde sie sich sozusagen das Haus bezugsfertig von uns herrichten lassen) -diese Kosten wird wiederum der Träger versuchen auf uns abzuwälzen -es bestehen keine schriftlichen Aufzeichnungen über den Zustand des Hauses vor 17 Jahren oder dazwischen und keine Übergabeprotokolle - Meine Frage: a)In welchem Umfang darf die Vermieterin Renovierungsarbeiten, bzw.