Da für diese Arbeitsaufnahme ein Umzug notwendig wird und ich eine Wohnung am Arbeitsort anmieten muss + jeder Vermieter einen Gehaltsnachweis oder Vertrag verlangt, habe ich einen solchen bzw. zumindest die Bestätigung, dass ich im Zeitraum von bis bei dem Unternehmen x beschäftigt bin, angefordert. ... Unabhängig davon, dass ich bereits im Vorstellungsgespräch keinen guten Eindruck hatte und mir so etwas Unprofessionelles / unseriöses bisher erspart blieb, habe ich a)noch nie erlebt, dass man keinen Vertrag fixieren will b)im Nachhinein die Höhe des Verdienstes nach unten korrigiert c)eine andere, als die zu vertretende Position einfügt d)Freie Mitarbeit versicherungspflichtig abrechnet Wie ist hier die Rechtslage? ... Kann ich, wenn ich den Vertrag zu geringeren Konditionen nicht unterzeichne, den der freien Mitarbeit einklagen – soll heißen, ich würde die Stelle nicht antreten der AG muss trotzdem zahlen, da ich zu den zuerst genannten Konditionen ja angetreten wäre und ich um einen Vertrag zu nach unten geänderten Konditionen nicht gebeten habe.