Freiberufler - Rechnung
Ich zahle für meine Einkünfte aus dieser Arbeit selbstverständlich Einkommensteuern, Umsatzsteuer wurden bisher nie fällig, weil ich immer unter dem Freibetrag blieb. ... Meine Frage lautet nun: bisher hat es immer ohne diese Bescheinigungen geklappt, waren alle meine bisherigen Rechnungen in Wirklichkeit ungültig, bzw. darf der Auftraggeber eine Bescheinigung vom Finanzamt verlangen, oder genügt der lapidare Hinweis "im Rechnungsbetrag sind alle anfallenden Steuern enthalten, der Rechnungssteller hat für die ordnungsgemäße Versteuerung selbst Sorge zu tragen"?