Optischer Schaden am Durchlauferhitzer durch Mieter
Die Situation stellt sich wie folgt dar: Wir (Meine Frau und ich - ehemals Mieter in der Wohnung) haben einen Durchlauferhitzer leider optisch beschädigt. An der Verkleidung des Gerätes hatte sich das Kunstoff durch Hitzeeinwirkung (durch uns verursacht) im unteren Bereich auf einer Fläche von ca. 5 x 5 cm verformt. Im November 2012 sind wir ausgezogen und haben die Wohnung übergeben.