Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten unseren Mietvertrag (insbesondere die Klauseln zu Schönheitsreperaturen, Instandhaltung, Benutzung der Mietsache, Kleinreparaturen, Beendigung des Mietverhältnisses [hier auch insbesondere den Teil zu den Schönheitsreperaturen]) zu prüfen, ob dieser noch der aktuellen rechtsprechung genüge trägt und weder Vermieter noch Mieter benachteiligt. ... Auf die Kündigung des Mietvertrags finden die Vorschriften der §§ 573 ff BGB Anwendung. ... Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass bei allen in der Mietsache befindlichen Messgeräten (Heizung, Warm-, Kaltwasser etc.) auf seine Kosten eine Zwischenablesung stattgefunden hat.