Unterhaltsforderungen berechtigt?
vom 13.12.2012
85 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Aber obwohl die Ex-Frau DEUTLICH mehr verdient und auch das Kindergeld komplett hat, beansprucht sie mtl. einen Unterhalt von € 500,00 für die Kinder. ... FRAGE: Wenn die Kinder de facto mehr bei uns leben und die Ex-Frau deutlich mehr verdient und auch noch das Kindergeld bekommt - steht ihr dann wirklich noch ein Unterhalt für die Kinder zu?