Kündigungsfrist Mietvertrag Mindestmietdauer
vom 17.6.2020
für 28 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
In meinem Mietvertrag steht folgender Wortlaut: Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2019 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 1Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum 30.09.2020 mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.