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Widerspruch Mietvertrag

22. März 2005 20:06 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Guten Tag!
Wir haben eine Wohnung gesucht. Mehre waren Angebot, darunter auch eine die in die engere Wahl kam. Es wurde ein Nachmieter gesucht, weil die Mieter eine Kündigungsfrist von 6 Monaten haben. Durch einen Nachmieter würde sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate verkürzen.Nach langem Hin und Her , Anrufen und einem unaufgeforderten Besuch von der Mieterin unterschrieben wir am 20.03.2005 den Mietvertrag. Der Mietvertrag soll am 01.06.2005 beginnen. Auch ein Anreiz für den Entschluß war die Überlassung von Möbeln von dem Mieter.Wir haben ein Angebot bekommen in einem 2-Familienhaus in ruhiger und ländlicher Lage. So etwas haben wir gesucht.
Wir möchten aus dem Mietvertrag heraus. Kann der Vertrag widerrufen bzw. können wir vom Vetrag zurücktreten? Vielleicht gibt es zwingende Gründe, die dies ermöglichen vielleicht berufliche oder gesundheitliche oder andere Begründungen
Falls keine Möglichkeit besteht, sollten wir sofort kündigen und maximal nach 3 Monaten Kündigungsfrist für juni dann Miete zahlen. Die Miete für 2 Monatsmieten und 2 mal Nebenkosten würden im Juni fällig werden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte(-r) Fragesteller(-in),

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Aus dem abgeschlossenen Vertrag rauszukommen, wird schwierig sein. Denn Sie haben einen rechtsverbindlichen Mietvertrag abgeschlossen, ohne Widerufsmöglichkeit oder auflösende Bedingung. Natürlich gibt es bei allen Dauerschuldverhältnissen einen (häufig nicht im Gesetz beschriebenen) Sonderkündigungsanpruch aus wichtigem Grund. Auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsdarstellung sehe ich hierfür aber keine Grundlage. Bitte teilen Sie mir hierzu ggfls. ergänzende Informationen mit, aus denen sich evt. ein Sonderkündigungsanpruch herleiten lässt.

Ich kann Ihnen deswegen nur anraten, die Wohnung sofort wieder ordentlich zu kündigen und dann selbst auf Nachmietersuche zu gehen. Allerdings beginnt die ordentliche Kündigungsfrist erst am 1.6.05, also dem Mietvertragsbeginn!

Manchmal kann es übrigens besser sein, gerade bei juristisch unbefriedigender Rechtslage, eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenseite zu suchen. Vielleicht sollten Sie deswegen auf den Vermieter zugehen und versuchen, bei einer positiven Nachmietersuche, einen "Nachlass" auf die ab 1.6.05 bis zum Ende der ordentlichen Kündigungfrist anstehenden Mietzahlungen zu erreichen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort, auch wenn Sie eher enttäuschend war, weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, genauso für eine weitergehende Interessenwahrnehmung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -

Tel.: +49 (0)39 483 97825
Fax: +49 (0)39 483 97828
E-Mail: ra.schimpf@gmx.de

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