Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Vermieter hat unsere Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Es war nur ein Satz im Schreiben zu lesen: Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir das das bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarf fristgerecht kündigen. Unsere Frage wäre, was ist fristgerecht?