Parallelimport: Abmahnung, Unterlassungs und Verpflichtungserklärung
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Außerdem muss ich eine vom Hersteller in angemessener Höhe festzusetzenden und bei Streit von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung zahlen. 2. ... Die in der Abmahnung aufgefuehrte Nummer 1 kann ich denke ich bedenkenlos unterschreiben, da ich nie wieder einen Taschenrechner dieser Marke kaufen oder verkaufen werde.