Austritt aus GbR - Haftungsansprüche HGB §160
vom 24.4.2006
30 €
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Ich habe von Anfang an in dem Geschäft unentgeltlich gearbeitet, schon mit der Vereinbarung als Gesellschafter später beizutreten und mit den geleisteten Arbeitsstunden mir Anteile zu erwerben. ... Ich trat als Gesellschafter (schriftlicher Vertrag) im Februar 2005 in die weiterbestehende GbR mit A und B ein. ... Damit gehen alle mit dem ursprünglichen Gesellschaftervertrag der GbR verbundenen Haftungsansprüche auf die verbleibende Gesellschafter über.“ 2.)