Das Grundstück hat nach Grobschätzung des Gutachterausschusses einen Wert von ca. 800.000 €. ... Da (B) nicht bereit ist, die "volle" Hälfte (400.000 E) zu bezahlen und (A) daran interessiert ist, dass das Grundstück in Familienbesitz bleibt, ist (A) bereit, seinen Anteil zum "ermäßigten" Kaufpreis von 250.000 € an (B) zu veräußern (dem stimmt (B) zu). Da aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass (B) danach evtl. das gesamte Grundstück zu einem Kaufpreis von 800.000 € oder auch mehr weiter veräußert, versucht (A) sich hier finanziell abzusichern: und zwar soll für diesen Fall (B) verpflichtet werden, dann 20 % des bei dem Weiterverkauf erzielten Gesamtkaufpreises an (A), oder im Falle seines Ablebens, an seine Ehefrau und seine beiden Kinder weiterzugeben.