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Erbrecht / Grundstückskauf

| 23. Dezember 2012 13:37 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Hallo,

wir wohnen in ländlicher Region. Mein Schwiegervater hat einen landwirtschaftlichen Betrieb. Auf seinem Gründstück befand sich ein altes Bauernhaus mit 500 m² Grundstück. Die Gemeinde gab einen ca. Wert für das Grundstück mit 20-30 € pro m² an. Das Grundstück wurde von uns, mit Genehmigung verschiedener Behörden, für 15 000 € mit notariellem Kaufvertrag gekauft.

Meine Frau hat drei Geschwister. Müssen die Geschwister ausbezahlt werden, oder fällt dieses Grundstück durch unseren Kauf nicht mehr in das Erbe des Vaters?

Oder müssen wir die Geschwister auszahlen? Wie ist die Rechtslage?

23. Dezember 2012 | 16:23

Antwort

von


(1622)
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Tel: 03501/5163032
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Sehr geehrter Ratuschender,

Ihre Frage beantworte ich im Rahmen dieser Erstberatung unter Berücksichtigugn Ihres Einsatzes wie folgt.
Beachten Sie, dass weitere Sachverhaltsangaben zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Zu Lebzeiten kann jeder über sein Vermögen frei Verfügung.
Mit der Veräußerung gehört das Grundstück nicht mehr zum Vermögen des Schwiegervaters. Es fällt nicht in die Erbmasse.

Durch die Veräußerung erhält der Verkäufer den wirtschaftlichen Gegenwert. Auch damit kann dieser nach seinem Belieben verfahren.

Nur für den Fall, dass das Grundstück mehr Wert ist als 15.000 € und damit zum Teil eine Schenkung (gemischte Schenkung) vorliegt, könnten die Geschwister Ihrer Frau im E r b f a l l Ansprüche haben.
Entscheidend ist dann auch, wie lange zurück die gemischte Schenkung liegt (§ 2325 Abs. 3 BGB ). Nach 10 Jahren bleibt die Schenkung unberücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 26. Dezember 2012 | 10:40

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