Schönheitsreparaturen nach Tod der Mieterin
vom 7.7.2005
15 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Die Wohnung ist bereits leer geräumt. 1. ... Die Wohnung war seit 1987 (ca.) gemietet, sie war bei Bezug nicht renoviert. 1993 wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen, in dem die Mieterin auf die Nutzung des Speicherabteils verzichtete, ebenso wurde die Möglichkeit von Mietminderungen bei einem Ausbau des Speichers ausgeschlossen. In der Anlage zum Mietvertrag steht, dass die Küche 1 Elektroherd 1 Doppelspüle mit Unterbau enthält.