Wir haben ein geteiltes Sorgerecht. ... Damals war ich Studentin und Bafög-Empfängerin. 2.Zusätzlich gibt der Vater mir regelmäßig etwas BARGELD, um die Monate abzurunden. 3.Anziehsachen für unser gemeinsames Kind (sowie für mich und die Mädchen) kann ich auch hin und wieder mit seiner KREDITKARTENNUMMER bestellen. 4.NACHHILFEUNTERRICHT und Ballettstunden für meine Mädchen zahlt er ebenso, entweder in bar oder per Überweisung direkt an die Lehrer / Tanzschule. 5.URLAUBSREISEN für die Kinder und mich zahlt er auf Anfrage, auch wenn er nicht gemeinsam mit uns verreist. 6.GESCHENKE macht er, wenn unser Kind davon profitiert. ... Wie würde sich mein Anspruch verändern, wenn ich mit den Kindern ins AUSLAND ziehen würde, beispielsweise nach Luxemburg, Frankreich oder Spanien?