Sehr geehrte Damen und Herren, Vorgeschichte: Das Haus, das ich bewohne war mein Elternhaus und vor dem Ableben meines Mannes gehörten mir 3/4 davon Meinem Mann gehörte ein 1/4 des Hauses. ... Wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, kann ich theoretisch einer meiner Töchter Anteile von meinen Anteilen übertragen, damit meine beiden Töchter später, wenn das neue Gesetz eintritt und der Verkehrswert des Hauses angesetzt wird, keine zu hohen Erbschaftsteuern zahlen müssen.Ich möchte aber die Erbauseinandersetzung( Anteile meines Mannes noch nicht betreiben)Das wäre sicher billiger, aber meine Kinder wissen noch nicht, ob sie jemals einziehen werden. Mir ist klar, solange die Erbauseinandersetzung noch nicht in Kraft gesetzt wird, kann meine Tochter keinen Kredit auf das Haus aufnehmen, es sei denn ich und meine andere Tochter würden unterschreiben.