Untermietzuschlag und doppelte Nebenkosten
vom 7.1.2007
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Wegen nicht unerheblicher Umzugs- und Renovierungskosten bei dem damaligen Umzug, habe ich meinen Vermieter um die Erlaubnis gebeten, mir eine Genehmigung für eine Untermiete zu erteilen, um die Wohnung zu halten. Er sandte mir einen "Vertrag über befristete Untermieterlaubnis" zu. ... Muss ich diesen Zuschlag zahlen und die erhöhten Nebenkosten und kann der Vermieter seine Genehmigung hiervon abhängig machen?