Lärmbelästigung durch Mitmieter, ungedämmte Geschossdecken, Abweichende Wohnfläche
vom 10.10.2014
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Vor einem Monat ca. bin ich mit meiner Partnerin in eine 140m² Wohnung in einem 2-Familienhaus gezogen. ... Noch störender wirkt sich jedoch aus, dass in der Wohnung unter uns regelmäßig, in laufender Tour Türen und Fenster so dermaßen zu geknallt werden, das bei uns im Schrank die Gläser wackeln. ... Meines E.n. ist das Dachgeschoss daher nur mit 50% der Grundfläche als Wohnfläche anzurechnen, da wir tatsächlich auch Einbußen in der Nutzung haben, weil viele unserer Bekannten in den Gästeräumlichkeiten im DG garnicht schlafen können, weil sie über 1,90m groß sind und gebeugt gehen müssen.