Geschäftsführungswechsel / Kündigung / Anspruchsübernahme auf Lohn und Urlaub
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Nun sind wir natürlich etwas ratlos und daher unsere Frage an Sie, wie wir uns verhalten sollen/können/dürfen: Frage 1: Wie und an wen können wir nun die Fristsetzung/Abmahnung zur ausstehenden Gehaltszahlung für Mai 2014 richten. Frage 2: Wie verhält es sich tatsächlich mit dem Urlaubsanspruch. ... Frage 3: Wenn der Urlaubsanspruch nicht von der neuen Heimleitung übernommen/genehmigt wird, können wir dann dennoch in den Urlaub fahren, oder drohen meiner Frau dann rechtliche Konsequenzen wenn nicht die vollen 450 Euro erreicht werden.