Überstunden und Kündigung
vom 16.5.2010
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Im Arbeitsvertrag ist geregelt: Arbeitszeit wöchentlich 40 Stunden Überstunden und Vergütung "Der Arbeitgeber verpflichtet sich Mehr und Übertsunden/Nachtarbeit und Sonntagsarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. ... Probezeit war 1 Jahr mit 2 Wochen Kündigungsfrist.