Inkassogebühren bezahlen, obwohl Hauptforderung bezahlt?
vom 31.8.2004
30 €
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Sachverhalt: - Ende 12/2003 Abschluss eines Fernlehrganges bei einer Fern-Uni; - 27.01.2004 Studienbeginn; - 06.04.2004 Zahlungserinnerung f.d. monatl. Lehrgangsgebühr; - 08.04.2004 zweite Zahlungserinnerung; - 23.04.2004 dritte Zahlungserinnerung; - 04.05.2004 mein Schreiben mit Bitte um Kündigung; - 10.05.2004 Mahnung mit Androhung eines gerichtl. Mahnbescheides; - 11.05.2004 Kündigung akzeptiert, Schlussrechnung f. 6 Monate In der Schlussrechnung wird ausgewiesen, dass die Kündigung zum 03.08.2004 wirksam wird.