Verpachtung Fischereirecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Schröder / Saarbrücken
Leider wurde unser Vertrag damals nicht der zuständigen Fischereibehörde zur Genehmigung vorgelegt, auch erfüllt der Vertrag nicht die Mindestlaufzeit von 12 Jahren. Der Vertrag wurde zwischen Pächter und Verpächter in Schriftform geschlossen. ... Ich konnte dem Vertrag auch entnehmen, das Bestimmungen des Vertrages die ganz oder teilw. unwirksam sind, durch solche ersetzt werden welche dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.