Vertretene wird nachstehend "Verkäufer", die Erschienenen zu 2 und 3) wird nachstehend "Käufer " genannt. ... Der Verkäufer erstellt auf dem Grundstück einen Neubau. ... In ihm sind auch sämtliche Kosten für die Erschließung des Kaufgegenstandes enthalten, soweit diese nach der Baugenehmigung und Baubeschreibung nötig sind, um das Bauvorhaben funktionsfähig zu machen und vollständig fertig zustellen. 3) Nicht im Kaufpreis enthalten sind die bei Notar, Grundbuchamt und Behörden anfallenden Kosten für diesen Vertrag und die Kosten für die im Rahmen der Finanzierung des Kaufpreises durch den/die Käufer erforderlich werdenden Hypotheken und Grundschuldurkunden, die Kosten einer Zwischenfinanzierung des Kaufpreises durch den/die Käufer.