Scheidungsfolgevereinbarungsrestriktionen
vom 17.5.2007
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
bedient werden sollen. 1.Frage: Meine Ehepartnerin ist aufgrund von Krankheiten möglicherweise fahruntüchtig. ... 2.Frage: Kann ich den Güterstand für den Zeitraum bis zur Scheidung beibehalten (wg. der günstigeren Erbschaftssteuer), ohne dass sich hierdurch Ihr Vermögensanspruch gg. mich ändert; Besonderheit weder mein Vermögen noch die Versorgungsansprüche werden in dem Zeitraum sich wesentlich ändern, da kein nennenswerter Verdienst bis auf weiteres existiert! ... Einmalzahlung erst z.B. 7 Tage nach der vollzogenen Scheidung (durch den Richter) fällig wird, oder muss eine tatsächliche Vermögensübertragung (von Konto Ehemann auf Konto Ehefrau) schon nach Vollzug der Scheidungsfolgevereinbarung erfolgen?