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Haftbefehl wegen Schulden ?

| 20. August 2017 17:22 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis und Akteneinsicht wegen Haftbefehlen

Als EU Bürger bin ich vor 13 Jahren (nach 15 Jahren Aufenthalt in Deutschland) ins EU Ausland ausgewandert und habe in Deutschland Privatschulden hinterlassen. Ich hatte mich damals nicht ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt abgemeldet und bin einfach abgehauen. Jetzt möchte ich die Sachlage aufklären und wieder zurückkehren und habe schon in Deutschland eine Adresse aber traue mich nicht, beim Ausländeramt und Einwohnermeldeamt die Anmeldung vorzunehmen. Ich denke, gegen mich könnte ein Haftbefehl wegen Abgabe der Vermögensauskunft vorliegen. Internetrecherche nach, es könnte möglich und sogar üblich sein, dass Gläubiger zusätzlich eine Strafanzeige wegen eines Betrugs stellen.
Meine Frage: Wie kann ich erfahren, ob gegen mich eine Strafanzeige und / oder ein Haftbefehl vorliegt?
Nach Internet Information erfährt man über einen möglichen Haftbefehl durch einen Blick ins Schuldnerverzeichnis. Wer kann dieses vornehmen? Wenn dieses von einem Rechtsanwalt geschehen kann, was würde es kosten und wäre jemand bereit, diesen Fall zu übernehmen?
Ich habe vier Rechtsanwaltskanzleien angeschrieben aber keiner von denen hat richtig reagiert. Ich habe mir überlegt, ob dieses ein Zeichen von einem schwerwiegenden Bruch meinerseits zu interpretieren ist.
Für die Antworten meiner Erkundigungen wäre ich sehr dankbar!

20. August 2017 | 18:09

Antwort

von


(196)
Auf der Vierzig 11
50859 Köln
Tel: 0221 - 95819261
Web: https://www.wuebbe-rechtsanwalt.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um diese Frage zu beantworten, wäre ein Antrag auf Aktneinsiht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am letzten Wohnsitz nötig. Sollten Strafbefehle ausstehen, würde man die entsprechenden Akten erhalten.

Die weitere Frage ist dem Grunde nach gesetzlich geregelt. Paragraph 882f regelt das Recht auf Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis. Grundsätzlich hat jeder das Recht, der darlegen kann, das ein Grund nach Paragraph 882b ZPO vorliegt. Bei Ihnen liegt ein solcher Grund vor, nämlich das sie selbst Auskunft benötigen.

Bei einer Onlineabfrage geht das nur durch eine registrierte Person. Pro Datenblatt werden 4,50€ fällig. Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem RVG und orientieren sich am Streitwert. Da der nicht bekannt ist, kann ich keine genauen Auskünfte geben. Unabhängig davon ist es immer möglich, eine Gebührenvereinbarung zu treffen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Wübbe
(Rechtsanwalt)


Rechtsanwalt Michael Wübbe

Bewertung des Fragestellers 20. August 2017 | 21:08

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