Gegnerische Versicherung verweigert die Schadensübernahme
vom 9.9.2010
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Bei der Polizei ist der Unfall zur Anzeige gekommen, weil das für mich die einzige Möglichkeit war, an die Daten meines Kontra-henten zu gelangen. ... Ich traue mich nicht zu klagen, da ich nicht einschätzen kann wie es ausgehen könnte, und die gegebenenfalls entstehenden Kosten (Anwalt – gegnerischer Anwalt – Gericht - … etc. …) auch nicht tragen könnte.