Grundsätzlich ist der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder nichet auf den Ausbildungsunterhalt beschränkt. Bei Nichtaufnahme einer Ausbildung, Ausbildungsabruch oder nach Abschluss der Ausbildung trifft das volljährige Kind eine umfassende Erwerbsobliegenheit. Es muss somit seine Arbeitskraft nutzen um Sie zu entlasten. Es sollte auch nachgewiesen werden, warum der nochmalige Besuch der Berufsfachschule die Chancen erhöht, einen Ausbildungsplatz zu finden bzw. es müssen umfangreiche Erwerbsbemühungen um einen Ausbildungsplatz nachgewiesen werden.Das Kind hätte alles tun müssen, um einen Ausbildungspaltz zu finden.
Sie müssen also pauschale Antworten nicht hinnehmen. Zumindest kann von dem Kind neben dem Besuch der Berufsfachschule eine Nebentätigkeit verlangt werden.
Gibt es einen Unterhaltstitel? Dann sollten Sie erwägen hier Abänderung zu verlangen.
Ja, es wurde bereits von Ihrem Anwalt eine Zwangsvollstreckung unternommen, welche ich bis zum 09.10.07 erledigen soll!
Meine Frag wäre ! Wie und was muß Sie mir schriftlich nachweisen, bezüglich umfangreicher Erwerbsbemühungen ! Ferner die Frage, warum Sie nicht meine Hilfe in Anspruch genommen hat, einen Ausbildungsplatz anzunehmen ! Desweiteren kann ich so einfach den Unterhalt einbehalten!
Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, kann hieraus vollstreckt werden, wenn Sie den Unterhalt einfach einstellen. Wenn Sie den Unterhalt kürzen wollen, dann müssen Sie aktiv werden und bei Gericht eine Abänderungsklage einreichen mit einem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung.
Sie muss alle ihre Erwerbsbemühungen nachweisen, hierzu gehört die Vorlage aller schriftlichen Bewerbungen und was daraus geworden ist, auch muss sie nachweisen, wo sie angerufen hat, ob sie sich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet hat, auf welche Anzeigen sie geantwortet hat usw.
Es ist eine richtige Bewerbungsliste vorzulegen mit sämtlichen Schrreiben, Stellenanzeigen, mit wem hat sie gesprochen usw.
Sie hätte alles unternehmen müssen, um einen Arbeitsplatz zu finden, dazu gehört auch die Inanspruchnahme Ihrer Hilfe.