Guten Tag, ich möchte hiermit gern ein Angebot für eine anwaltliche Prüfung eines gewerblichen Mietvertrages anfragen: Konkret geht es um die Feststellung der Gültigkeit von vier Klauseln bzgl. umsatzsteuerbefreiter Tätigkeiten, wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Vertragsschließung nicht vorsteuerabzugsberechtigt war und aktuell nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. ... Der Mieterin ist es nicht erlaubt, ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin das Mietobjekt für Tätigkeiten zu verwenden, die den Vorsteuerabzug bei der Mieterin ausschließen. 1.2 Betreibt die Mieterin ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin Tätigkeiten, die den Vorsteuerabzug bei ihr ausschließen, so haftet die Mieterin für den Schaden, der der Vermieterin dadurch entsteht, dass sie zur Rückzahlung/Rückverrechnung der Vorsteuer für Bau- und Anschaffungskosten oder sonstiger Kosten verpflichtet wird. 1.3 Die Mieterin verpflichtet sich, der Vermieterin stets auf jederzeitige Anforderung diejenigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, dies der Vermieterin ermöglichen, ihren Nachweispflichten gemäß § 9 Abs. 2 UStG gegenüber den Finanzbehörden nachzukommen. 1.4 Die Mieterin haftet auch dann für diesen Schaden der Vermieterin, wenn sie an einen Dritten untervermietet oder den Gebrauch an der Mietsache überlässt, der ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin Tätigkeiten im Sinne der Ziff. 20.2 der Allgemeinen Bedingungen ausübt.