Probleme mit Mitmieterin
vom 12.8.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Sehr geehrte Rechtsanwälte, eine Mitmieterin in einem relativ hellhörigen Haus (3 Parteien, die Mitmieterin wohnt im 1. Stock, ich wohne direkt über der Mitmieterin), wurde wegen Ruhestörung und anderen Verletzungen des Mietvertrages bereits dreimal abgemahnt und erhielt am 01.08.07 nach drei Jahre währenden Auseinandersetzungen die fristlose Kündigung. ... Zu bemerken wäre, daß ich selbst nicht ausziehen will, da mir die Wohnung und die Vermieter zusagen.