ALG1 nach Auflösungsvertrag
vom 17.7.2020
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Daraus ergeben sich für mich jetzt folgende Fragen: a)Wann kann oder muss ich mich arbeitslos melden, damit meine Ansprüche auf das ALG1 gemäß meinem derzeitigen Einkommen nicht verwirkt sind? ... Diesen Job übe ich 13 Monate aus und werde dann gekündigt mit 60+x ohne Abfindung oder die Firma geht pleite o.ä. c)Habe ich dann wieder Anspruch auf ALG1?