Sehr geehrter Fragender,
grundsätzlich gilt in Deutschland Meinungsfreiheit.
D.h., es ist zulässig, eine persönliche Überzeugung zu äußern: "Ich fand das Produkt zu teuer, es gefiel mir nicht" etc.
Die Grenze bietet allerdings die Schmähkritik bzw. unzulässige Anschwärzung, das bedeutet, dass jemand durch eine Äußerung beleidigt, in der Würde herabgesetzt wird, eine Firma speziell schädigen will.
Es wird dabei geprüft, inwieweit Tatsachenbehauptungen wahr sind oder nicht – die Beweislast tragen in diesem Fall Sie.
Wahre Tatsachenbehauptungen dürfen natürlich nicht abgemahnt werden ("die Frau brauchte lange, um mir die Frage zu beantworten, antwortete nicht auf Mails" oder dergleichen).
Allerdings dürfen Sie nicht behaupten, dass Sie "dumm angelogen" wurden, es sich bei den "meisten Artikeln um Lockangebote" handeln würde.
Dies müssten Sie beweisen.
Wenn das nicht so ist, ist der Beitrag geeignet, die Würde des Händlers in der Öffentlichkeit herabzusetzen und ihm steht ein Unterlassungsanspruch zu.
Siehe hierzu Bundesverfassungsgericht, das „dubioses Rechtsgebahren“ für nicht zulässig erachtet. Eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Händler/Produkt ist zulässig. Nicht zulässig ist jedoch laut LG München ein „totales Niedermachen“, was nicht mehr von Art. 5 GG
geschützt ist.
Um ein teures Gerichtsverfahren zu verhindern, rate ich zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung. Jedoch können Sie diese selber umformulieren.
Achten Sie dabei darauf, ob Kosten entstehen (Anwaltskosten durch die Rechtsabteilung, Schadensersatz etc.).
Dieses sollte nicht generell unterzeichnet werden.
Erklären Sie, dass Sie es in Zukunft unterlassen werden, jedoch sich bereits um die Löschung der Beiträge, die bereits im Forum vorhanden sind, gekümmert haben, dies jedoch nicht zusichern können.
Der Anspruch ist auch nicht verjährt, da die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Schluss des Jahres, in dem die Zuwiderhandlung erfolgte, beginnt (§§1004, 823 i.V.m. §185 StGB
).
Falls Sie die Unterlassungserklärung modifizieren wollen oder Hilfe bei der Verhandlung ggf. über Kosten benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren (am besten per Mail).
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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