Volontariat/Traineeship, Probezeit-Kündigung nach vier Monaten
vom 17.3.2015
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Ich habe im November ein Traineeship bei einer PR-Agentur begonnen, der unterzeichnete Vertrag ist als "Ausbildungsvertrag" benannt. Zum Vertragszweck steht darin, die Traineephase sei ein befristetes Ausbildungsverhältnis mit dem Ziel der Vorbereitung auf den Beruf.