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2.721 Ergebnisse für schaden mieter kosten

Mietvertrag: Kündigungsfrist und Renovierung
vom 23.2.2014 28 € Historischer Preis
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Für den unten stehenden Mietvertrag möchte ich wissen: 1) Zu welchem Termin kann ich (Mieter) ihn kündigen? ... Schönheitsreparaturen/Bagatell-Schäden 8.1 Unter Berücksichtigung der in Punkt 3.1 festgelegten Miethöhe übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten der Mieter. ... Tapezieren der Wände und Decken, [...] 8.2 Kleine Instandhaltungen, die während der der Mietdauer erforderlich werden, sind auf eigene Kosten vom Mieter auszuführen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind.
Schimmel in Mietwohnung - Was haben wir für Möglichkeiten gegen Vermieter?
vom 28.12.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Unser Dunstabzug verfügt über keinen Schlauch aber dazu ist man nicht verpflichtet und wir sehen es nicht ein, jetzt nochmal die Kosten für eine neue Abzugshaube zu tragen. ... In Gesprächen mit den Nachbarn kam jetzt heraus, das bereits die letzten beiden Mieter aufgrund Schimmelbefalls ausgezogen sind und sogar gerichtlich gegen die Vermieterin vorgegangen sind ( angeblich auch gewonnen haben ) Ist es rechtens, das man eine schimmelige Wohnung immer wieder übertüncht und an den nächstbesten weitervermietet, ohne den Schaden jemals richtig zu beheben???? Wir haben heute ein Schreiben mit einer Mängelanzeige bei ihr eingeworfen und sie außerdem darüber informiert, das wir ab sosfort die Miete um 25 % kürzen, was laut einem Gesrpäch mit der Verbraucgerzentrale rechtens ist.
Instandhaltungskosten
vom 5.2.2013 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Während die Erneuerung der beiden Böden ca. 40 - 50.000 € kosten würde, liegen die Kosten einer jährlichen Bearbeitung bei ca. 3 - 5.000 €. ... Mietvertrages wie folgt geregelt: - Mieter hat Schäden bei Wahrnehmung zu melden. - Ersatzpflicht des Mieters bei Verletzung der Sorgfaltspflicht. - Anlagen für Strom, Wasser, Gas, Schlösser u. ähnliche Einrichtungen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu halten. - Die Kostenübernahme durch Mieter besteht bis zu einer jährlichen Gesamtsumme von € 300,--. Da ich der Meinung bin, dass die beschriebenen Böden zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören habe ich folgende Fragen an Sie: Handelt es sich bei diesen Kosten um Instandhaltungskosten, oder um betreibsbedingte Kosten ?
Renovierung Vermieter durch Wasserschaden
vom 6.6.2006 15 € Historischer Preis
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hallo, ich habe ein problem. durch einen wasserschaden von meinem vermieter, wurde meine wand feucht,wo sich schimmel(eine ganze wandseite) gebildet hat. der vermieter will nur den schaden an der entstandenen wand renovieren, die beauftragte malerfirma behauptet, es sei schon 3 -4 male über die tapete gestrichen worden und man wolle deswegen nur die eine seite renovieren. muss der vermieter in so einem falle nicht den ganzen wohnraum renovieren?
Urlaub abgebrochen
vom 21.9.2006 20 € Historischer Preis
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Wir hatten uns leider auf unsere Erfahrung mit dem Mieten eines Wohnmobils über den ADAC aus dem Jahr 2000 verlassen. ... Den von uns bereits entrichteten Mietpreis erstattet uns der ADAC komplett zurück, 2.die Benzinkosten und Maut-Gebühren, die uns ebenfalls entstanden sind, erstattet uns der ADAC ebenfalls, 3.ebenso die entstanden Kosten für die Taxifahrt von Rimini zum Flughafen, 4.die Kosten für unsere mit dem Mobiltelefon geführten Telefonate zur Klärung der Situation in Rimini ersetzt uns der ADAC außerdem. ... Obwohl der Vermieter eines Wohnmobils ganz sicher verpflichtet ist, dem Mieter deutlich zu machen, was genau dieser anmietet und wofür der Mieter selbst Sorge zu tragen hat.
Liegt ein Betrug vor und kann dieser so zur Anzeige gebracht werden?
vom 22.3.2017 35 € Historischer Preis
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Als der Mieter das Fahrzeug zurückbrachte, konnte der Mieter von dem neuen offenen Gesamtbetrag ( 1900€) - durch die weitere Nutzung, nur 400€ bezahlen. ... Er meinte noch, dass er die Tage mit der Kreditkarte von seinem Vater kommen würde, dieser würde die Kosten übernehmen. Der Mieter vertröstete mich ständig , Woche für Woche.
Selbstbehalt bei Gebäudeversicherung
vom 4.12.2018 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin Mieter in einem 2-Familien-Haus. ... Erst als die unter uns wohnende Mieterin feuchtre Flecken an der Decke hatte, wurde der Schaden durch eine Fachfirma geortet und gefunden. Die Kosten der Sanierung übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters.
Schönheitsreparaturen & Mietkautionsabrechnung
vom 21.6.2006 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen. ... Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen fachgerecht durchzuführen. . § 14 Rückgabe der Mietsache 1. ... Auch gegen Schaden am Gehweg gibt es keine Einwände.
heizung manipuliert
vom 10.7.2009 50 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, hab die Heizungsröhrchen in der Mietwohnung manipuliert! Dem Ableser ist das natürlich aufgefallen. Ihm sei es egal, aber sowas gebe es nicht, dass fast alle Dinger nichts anzeigen, es gebe dafür nur eine Erklärung (recht hat er gehabt.
mietwohnung sanierung und deckenhöhe
vom 8.10.2011 50 € Historischer Preis
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Guten tag Wir sind vor 2.5 jahren in eine Mietwohnung gezogen welche total vermüllt war. Auch waren die Strom- und Wasserleitungen veraltet. Wir mussten die Entrümpelung sowie die Verlegung der neuen Leitungen übernehmen.
Kündugung wegen Eigenbedarfs
vom 26.7.2011 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Die Vermieterin kann verlangen, dass Einrichtungen beim Auszug zurückbleiben, wenn sie den Mieter angemessen entschädigt. Der Vermieterin steht dieses Recht nicht zu, wenn der Mieter an der Mitnahme ein berechtigtes Interesse hat. (3) Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so sind die nach Nr. 5 Abs. 2 und Abs. 3 fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen. (4) Endet das Mieverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen an die Vermieterin zu zahlen. ... Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die Sonstigen Räume während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20 % der ermittelten Kosten an die Vermieterin, liegen sie länger als zwei Jahre zurück 40 %, länger als drei Jahre 60 %, länger als vier Jahre 80 %.
unfaires vergleichsurteil
vom 20.8.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
fakten:09/2006 eingezogen,befristeter mietausschluß bis14.3.2009,haben keine kaution gezahlt,da mein mann gleich an einen arbeitgeber geriet der ihn nicht bezahlte,vermieter forderte auch nicht mehr die kaution,auch nicht in sein mahnschreiben im oktober 2008 - offene maisonettenwhg.2 raum,460€ warm 2008 februar haben wir unseren vermieter gesagt das die fenster undicht sind und das sich schimmel bildet.er sagte er kümmert sich darum-nichts ist passiert.daraufhin haben wir die märzmiete 2008 zurückgehalten und haben ihn bis oktober 2008 noch 2 3 mal angerufen wann er sich darum kümmert-keine reaktion. im oktober kam dann ein mahnschreiben von ihm wo er die märzmiete forderte,daraufhin haben wir den mangel schriftlich angezeigt und eine frist gesetzt bis zum 27.10. als antwort kam ein böser brief zurück.daraufhin haben wir vom mieterbund eine fristsetzung schreiben lassen,da schrieb sie das wenn bis zum 30.11. keine mängelbeseitigung passiert die fristlose kündigung eintritt.daraufhin schaltete der vermieter sein anwalt ein,der schrieb das er sich darum kümmert und mahnte nochmal die miete an mit ihren anwaltskosten und der kaution.die tage vergingen bis zum 30.11. am 24.11 kam der architekt des hauses als gutachter vorbei,sagte ja das kann schnell gemacht werden und muß.aber es passierte nichts.auch die undichten fenster reparierte er nicht-obwohl er es im oktober brief noch zugesagt hat.wir kündigten deshalb fristlos zum 15.12.08. ich muss dazu sagen,wir haben auch deswegen gekündigt weil wir ein 8 monate altes kind haben,das 1.im schimmel leben mußte 2.die fenster undicht waren und 3.die heizung nicht ordentlich funktioniert hat.wir mußten raus unser kind wurde laufend krank.daraufhin klagte die anwältin vom vermieter und forderte die halbe dezembermieter und die januar februar märz april 2009 miete sowie die kaution 1100 und die nebenkostenabrechnung von 2007 die wir aber nie bekamen und der vermieter den versand auch nicht beweisen kann.vor gericht kam es zu einem vergleich das wir noch 1850 € zahlen müssen.aber das finde ich ungerecht.warum.der vermieter hatte ne frist und hat nichts getan und wir müssen noch so viel geld zahlen.den fehler den wir gemacht haben wo wir dezmebr die kündigung rausgeschickt haben habe nur ich unterschrieben aber mein mann hätte ja mit unterschreiben müssen und meine mutter(die hatte bei einzug als sogenannter bürge mit unterschrieben)am 5.12.hatte meine mutter nochmal eine extra kündigung geschrieben und ich habe nochmal die kündigung bestätigt,mein mann unterschrieb mit und am 26.1.09 haben wir nochmal eine kündigung geschickt wo wir alle 3 unterschrieben haben,also spätestens die müßte gelten.ihre beweislast vor gericht:sie sagten das die hausverwalterin keine schäden vorweisen kann und nichts gehört hat- unsere beweise dagegen ein nachbar aus dem haus sagte diese hausverwalterin sich um nichts kümmert,nie vorbeikam wenn man es forderte und er sagte das auch er schimmel hat und das man vor gericht sagen kann das das haus baupfusch ist(ist eigentümer der wohnung).die weitere beweislast vom vermieter er behauptete das der gutachter sagte wir hätten ihn 3 mal nicht reingelassen und das der schimmel unsere schuld seie aber das ist eine lüge.ich weiß nicht ob diese lüge im wissen des gutachters erzählt wurde. wie sehen sie unsere rechtslage,ist ! es das beste wenn wir die 1850 € zahlen,(damit hätte der vermieter ja kein schaden-obwohl er nicht die mängel beseitigt hat) oder sehen sie die möglichkeit das wir viel besser aus der sache rauskommen.wir hatten zwar eine anwältin vom mieterbund an unserer seite aber die hat nichts vorgetragen vor gericht.obwohl sie geschrieben hatte das es dann zur fristlosen kündigung kommt und das die februar,märz und april miete nicht mehr gefordert werden kann,da spätestens die kündigung im januar förmlich gilt.