Sehr geehrte Ratsuchende,
ich rate Ihnen, das entsprechende Bauunternehmen unter Fristsetzung zur Beseitigung der Materialien aufzufordern. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, könnte Klage vor dem zuständigen Amtsgericht erhoben werden.
Mietzinsansprüche stehen Ihnen nicht zu. Sie könnten jedoch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen etwa durch die versperrte Zufahrt finanzieller Schaden entsteht. Auch die Kosten der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bzw. des späteren Klageverfahrens müßte das Bauunternehmen tragen.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
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