Ich bin Mieter in einem 2-Familien-Haus. In unserem Bad ist ein Leitungswasserschaden entstanden (in der Wand gab es eine Lekage des alten Wasserrohres, sodaß wir nichts davon merken konnten. Erst als die unter uns wohnende Mieterin feuchtre Flecken an der Decke hatte, wurde der Schaden durch eine Fachfirma geortet und gefunden. Die Kosten der Sanierung übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Dieser hat mir aber nun den Selbstbehalt von 500,00 € in Rechnuing gestellt. Ist das gesetzlich im Mietrecht so in Ordnung?. Ich fühle mich hier nicht zahlungspflichtig oder kann ich meiner privaten Haftpflicht weiterbelasten?
lassen Sie mich Ihre Frage,
ob Ihnen der Vermieter die 500 € Selbstbeteiligung bei der Gebäudeversicherung in Rechnung stellen darf,
vorbehaltlich der Prüfung des Mietvertrages und der Vereinbarung über die Nebenkosten,
wie folgt beantworten.
Sie haften nur, wenn Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Kann dies nicht nachgeweisen werden, was bei einem Leck hinter einer Wand anzunehmen ist, haben Sie die 500 € Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag des Vermieters nicht zu tragen.
Ihre private Haftpflichtversicherung würde auch nur zahlen, wenn ein Verschulden Ihrerseite vorläge.