Schadensersatz bei arglistiger Täuschung (Autokauf) berechnen?
vom 10.10.2016
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Auskunft des ersten Besitzers wurde das Auto als Mietwagen genutzt, dies wurde im damaligen Kaufvertrag durch den Erstbesitzer an unseren Verkäufer auch deutlich so markiert. Uns gegenüber hat unser Verkäufer dies jedoch falsch angegeben. ... Viel Zeit und auch Geld haben langwierige Recherchen, Beratungen und der ganze Mailwechsel mit dem Verkäufer gekostet.