Höhe Anwaltsgebühren bei Klagewegfall
vom 26.3.2007
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Fristversäumnissen die Hauptforderung nebst Verzugszinsen sowie einen Vorschuss an den gegnerischen Anwalt für die Anwalts- und Gerichtskosten gezahlt, der Termin zur Güte- und frühen ersten mündlichen Verhandlung bei dem Landgericht wurde daraufhin auf Veranlassung des Gegenanwaltes aufgehoben. ... Diese errechnet dieser wie folgt: 512,70 € Gebühr Nr. 2400 RVG (vorgerichtlich) 1915,00 € Nr. 3100, 3400 RVG 1.020,00 € Gerichtskosten Meine Fragen: Sind trotz vorterminlicher Zahlung der Hauptforderung Gebühren in dieser Höhe nach 3100 u. 3400 gerechtfertigt?