Begrenzte Realsplitting und etwaige generelle Auswirkung auf Sozialversicherungen
vom 18.6.2025
für 70 €
beantwortet von
Die Nutzungsentschädigung war von mir nach dem Auszug der Unterhaltsberechtigten wegen alleiniger Nutzung einer im gemeinsamen Eigentum befindlichen Immobilie zu zahlen (Ausgleich Wohnvorteil). ... Führt die erforderliche Angabe des Trennungsunterhaltes / der Nutzungsentschädigung in der Steuererklärung der Unterhaltsberechtigten als „sonstiges Einkommen" auch zu einer Erhöhung des für die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und / oder gesetzliche Rentenversicherung relevanten Einkommens der Unterhaltsberechtigten, so dass der Unterhaltsberechtigten zusätzliche Kosten in Höhe des Erhöhungsbetrages (Trennungsunterhalt sowie ggf.