Kindergeldrückforderung - Die Frage: Muß die Kindesmutter das Geld zurückzahlen, da sie es nicht ihr
vom 8.3.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi / Kassel
Die studierende Tochter meines Mannes zog im Januar 2005 bei ihrer Mutter aus und bewohnt mit ihrem Freund eine eigene Wohnung. Kindergeld hat die Kindesmutter bezogen.Mein Mann ist alleiniger Unterhaltszahler. Im April 2006 wurden die Bafögzahlungen an die Tochter eingstellt, da sie die erforderlichen Leistungsscheine nicht erbringen konnte.