Pflichten des Hauseigentümers
vom 23.8.2010
20 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar, zwei Hauseigentümer ( beide stehen zu je 50% im Grundbuch) besitzen ein 2 familienhaus, jedoch wohnt nur ein Eigentümer in dem Objekt, welches noch einen relativ hohen Sanierungsaufwand aufweist. Der jenige Eigentümer der nicht in dem Haus wohnt ist nicht bereit sich an den Kosten für die Handwerker zu beteiligen, noch Eigenleistung zu erbringen. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit das Honorar der Handwerker beim zweiten Eigentümer einzuklagen ?