Wer darf klagen? Eigentümer und/oder Mieter?
vom 10.12.2014
100 €
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Nun macht der Mieter des Nachbarhauses gerichtlich Unterlassungsansprüche gegen mich geltend, da er sich durch die Kochgerüche aus meiner Dunstabzugshaube belästigt fühlt (ich koche ca. alle 2 Tage eine Mahlzeit für 2 Personen, Dunstabzugshaube ist Standard, wie bei allen anderen Menschen auch). ... Nun die Frage: Darf der Mieter des Nachbarhauses gegen mich klagen oder müsste er sich nicht vielmehr mit seinem Problem an seiner Vermieter wenden und Dieser wiederum müsste gegen mich klagen? Der Vermieter würde keine PKH erhalten, womit die Sache erledigt wäre.