Da diese ganz unerwartet plötzlich ausblieben, war ich nicht mehr in der Lage, die auf mich zukommenden Kreditkartenabrechnungen, sowie den DispoKredit zu tilgen, was zur Folge hatte, dass das Konto erheblich über dem vereinbarten Rahmen überzogen war und die Bank mir das Konto aufgrund nicht vertragsgemäßer Nutzung kündigte und daher natürlich auch eine automatisierte Meldung an die Schufa veranlasste. ... Da mir bekannt ist, dass hier die übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Ende des Kalnderjahres gilt, bin ich nun, da ich diese Vereinbarung leider nicht schriftlich angefordert habe, etwas ratlos, da ich meinen Teil der Vereinbarung immer "mehr" als pünktlich und zuverlässig eingehalten habe und demnach nicht gewillt bin, dies einfach zu meinem Nachteil auf sich beruhen zu lassen, Da mir Urteile bekannt sind, wo das Gericht entschieden hat, dass im Falle eines solchen weichen Negativmerkmals im Rahmen einer Einzelfallabwägung entschieden werden muss, ob mein Interesse an einer Löschung überwiegt, oder das der Schufa und der die Eintragung veranlassenden Bank an einer weiter bestehenden Eintragung. ... Die AGB`s der Bank enthielten die Klausel, dass "nicht vertragsgemäßes Verhalten" der Schufa gemeldet wird - hierbei wäre aber auch das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten, sprich mit anderen Worten: Vor der Mitteilung seitens der Bank an die Schufa müsse in jedem Einzelfall eine Interessensabwägung zwischen dem Interesse der Bank und dem des Kunden am Schutz seiner Daten stattfinden - der Eintrag "Konto in Abwicklung" wurde allerdings automatisiert nach Ablauf der von der Bank gesetzen Frist veranlasst.