Vereinsinsolvenz: Wann muss der Vorstand handeln?
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ein Vereinsvorstand gibt gegenüber einem Gläubiger ein rechtsverbindliches Zahlungsversprechen für zukünftige Forderungen über einen Betrag ab, der nach eigener Aussage das Vereinsvermögen im Verhältnis 1:3 übersteigt. Es ist vollkommen unklar (und eher unwahrscheinlich), ob bei Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger (dies kann täglich sein und hängt von diesem ab) diese z.B. durch Spenden der Mitglieder befriedigt werden kann. Der Vorstand spielt m.E. hier Vabanque.