Nicht abgesprochene Mehrkosten bei Bauleistungen > 20%
vom 31.10.2011
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
1. Ich habe gelesen, dass Angebote von Baufirmen als fachmännische Schätzung zu verstehen sind und Abweichungen von mehr als 20% lt. allgemeiner Rechtsprechung vom Kunden vorab freizugeben sind. Ist dies nur auf den Gesamtpreis anzuwenden oder auch auf einzelne Positionen des Auftrags (hier z.B.