Erst- und Zweitwohnsitz - KFZ Versicherung
vom 8.1.2021
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Hallo, es geht um folgenden Ausgang: Meine Partnerin und Ich sind beide in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen im Jahr 2019. ... Ich müsste daher, gemeinsam mit meiner Partnerin, meinen Erstwohnsitz wieder zu meinen Eltern verlegen und unsere normale Wohnung als Zweitwohnsitz eintragen lassen.